Warum ist in Hessen bei großen Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen einzuhalten?
Das ist eine Vorgabe des Hessischen Landesentwicklungsplans (LEP), um die Anwohner nach den unterschiedlichen Siedlungskategorien möglichst wenig zu belästigen.
Die Vorgaben des LEP müssen in den Regionalplänen und hier im Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TREM) übernommen werden.
TREM – Abstandskriterien: