Haben Lärmgrenzwerte Einfluss auf den Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden?

FRAGEN & ANTWORTENKategorie: Geräusche & InfraschallHaben Lärmgrenzwerte Einfluss auf den Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden?
Redaktion Mitarbeiter asked 6 Jahren ago

Haben Lärmgrenzwerte Einfluss auf den Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden?

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Projektierung Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Für den möglichen Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft besteht ein Rechtsrahmen, in dem es eine Vielzahl an Regelungen gibt, je nachdem was geschützt werden soll. Geräischimmissionen von Windenergieanlagen sind nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie dem begleitenden Regelwerk von den Behörden im Genehmigungsverfahren zu beurteilen.

Folgende Grenzwerte am Immissionspunkt (z.B. Wohngbäude) sind einzuhalten:

Gebietsnutzung    Immissions-richtwert              Immissions-richtwert

tags in [dB(A)]                                                                nachts in [dB(A)]
Gewerbegebiet                       65                                              50
Mischgebiet                              60                                              45
allgemeines Wohngebiet   55                                              40
reines Wohngebiet               50                                               35

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Problematik und Vorgehensweise: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/laerm

Infos der Hessischen Landesregierung: https://www.energieland.hessen.de/faktenchecks

Fazit
Der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen in Hessen beträgt unabhängig der Immissionsgrenzwerte 1.000 m. Sollten die Grenzwerte nicht eingehalten werden, können die Abstände der WEA erhöht werden um die Grenzwerte einzuhalten, oder die WEA müssen gedrosselt werden. In den seltenen Fällen einer Grenzwertüberschreitung reicht eine Nachtabsenkung der Nennleistung der WEA (schallreduzierter Betrieb) um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, tagsüber werden die Grenzwerte aufgrund der höheren Immissionsrichtwert nicht überschritten.