Wer entscheidet über die Genehmigung der Windkraftanlage?
Soll eine Windkraftanlage gebaut werden, müssen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) berücksichtigt und eingehalten werden. Im BImSchG sind Richtwerte für Lärm, Schattenwurf, Abfälle, Wasserschutz, Natur- und Artenschutz usw. festgelegt. Für den Windpark am Hemmerich entscheidet das Landratsamt Marburg-Biedenkopf über den Genehmigungsantrag gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes .