Wie überprüft die genehmigende Behörde die Gutachten des Investors oder des Projektentwicklers?
Das Landratsamt des Landkreis Marburg-Biedenkopf ist für den Windpark am Hemmerich die Genehmigungsstelle für Windkraftanlagen und prüft die eingereichten Gutachten auf Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit. Wenn sich herausstellt, dass ein Gutachten nicht aussagekräftig genug ist, oder Anlass zu Rückfragen vorhanden ist, werden Nachforderungen gestellt.