Ohne gründliche Gutachten kein Genehmigungsverfahren.
Für den Bau einer Windkraftanlage muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde im Zuge der Projektplanung des Windparks gestellt werden. Die Genehmigungsbehörde prüft dabei die Unterlagen und entscheidet, ob eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.
Wenn beispielsweise eine Vogel- oder Fledermausart, besonders betroffen sein könnte, oder wenn die Größe des Windparks mehr als 20 Anlagen beinhaltet, wird ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei müssen Gutachten betrachtet werden und angrenzende Gemeinden, Verbände aus dem Natur- und Artenschutz, die Deutsche Flugsicherung sowie Denkmalschutz-Behörden eine Stellungnahme zum geplanten Projekt abgeben.
Nachdem die Planung erfolgreich durchgeführt wurde, ist für den Abschluß der Genehmigung das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz einzuleiten.
“Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt ein wichtiges Teilgebiet des Umweltrechts, das Immissionsschutzrecht, und ist das bedeutendste praxisrelevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes, solange es kein einheitliches Umweltgesetzbuch gibt. Es regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen und Emissionen.” (Quelle: Wikipedia)