TECHNIK & SICHERHEIT

Faktencheck „Sicherheit von Windenergieanlagen“

Die Nutzung der Windenergie ermöglicht eine flächendeckende, dezentrale Stromproduktion. Aber wie sicher ist diese Technik? Wie hoch ist das Risiko für Mensch und Umwelt?

„Ziel des Landes Hessen ist es, seinen Bedarf an Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 komplett aus erneuerbaren Ressourcen zu decken. Bei dem damit verbundenen Umbau der Energieversorgung müssen einige Herausforderungen gemeistert werden. Er kann nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an konkreten Lösungen arbeiten. Mit dem Angebot Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH) unterstützt die Hessische LandesEnergieAgentur Kommunen dabei, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Energiewende vor Ort zu gestalten. Das BFEH bietet je nach Ausgangssituation und Zielsetzung maßgeschneiderte Informations- und Dialogformate für Kommunen und weitere Akteure an. Diese reichen von Bürgerinformationsveranstaltungen über Energie-Coachings für Kommunen bis hin zur Mediation von Konflikten beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Die „Faktenchecks“ des BFEH setzen bei den wichtigen – und teils kontroversen – Fragen rund um die Energiewende an, die in den Kommunen und bei Bürgerinnen und Bürgern aufkommen. Sie bieten eine Plattform für den sachlichen Austausch und binden Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie zentrale, an der Umsetzung der Energiewende beteiligte Akteure ein, um gemeinsam Antworten auf die drängenden Fragen der Energiewende zu finden.“

Quelle: Das Faktenpapier „Sicherheit von Windenergieanlagen“ fasst die wichtigsten Ergebnisse des Faktenchecks zusammen.

SCHALL & SCHATTEN

Textentwicklung über:
https://docs.google.com/document/d/1-3AyulnaBkTnqXUDmWTWgjrLXquge9Lf_7eAhT9ia8U

Aktueller Text:

Die Stromproduktion mittels einer Windkraftanlage (WKA) erfolgt durch eine mechanische Umsetzung der Kraft aus dem Wind in elektrische Energie. DIe WKA wandelt Energie aus dem Wind in elektrischen Strom um. Große Windkraftanlagen mit einer elektrischen Produktionsleistung in der Größenordnung von Megawatt sind in der Regel Anlagen mit einem dreiblättrigen Auftriebsläufer (Rotor) auf einer horizontalen Achse eines Stromgenerators. Dabei ist der Rotor auf der dem Wind zugewandten Seite (Luvseite) angebracht. Das Maschinenhaus befindet sich auf einem auf einem Turm und der Rotor wird der Windrichtung aktiv nachgeführt.

Im Betrieb der Anlage entstehen Emissionen von Schall und es kann an den sich bewegenden Flügeln des Rotors eine Umlenkung von direktem Sonnenlicht stattfinden, welche bei Sonneneinstrahlung ohne Wolken auf der anderen Seite der Flügel einen Schattenwurf hervorruft.

Es gibt weitere Konstruktionsformen, insbesondere mit anderer Bauweise der Rotoren, die sich bisher bei großen Windkraftanlagen nicht durchgesetzt haben.

Windkraftanlagen mit dreiflügeligen Rotoren sind heute mit Abstand die wichtigste Form der Nutzung der Windenergie.

Gesundheit

“Eine Metastudie des Umweltbundesamtes in Deutschland kam 2016 zu der Erkenntnis, dass die die gesundheitlichen Gefährdungen von Windenergieanlagen als „sehr gering“ einzuschätzen sind und technische Vorschriften dies heute sicherstellen. Die Studie untersuchte die Auswirkungen von hörbarem Schall, nicht hörbarem Schall, Schattenwurf und Stroboskopeffekt, Lichtemissionen, Eiswurf und subjektive Wahrnehmungen.” (Quelle: Wikipedia)

Hier finden Sie Auszüge der Ergebnisse der Studie des Umweltbundesamtes :

Ergebnisse Hörbarer Schall

“Es gibt bislang keine Hinweise aus wissenschaftlichen Studien, dass die Immissionsschallpegel in der Umgebung von WEA eine negative Wirkung, in Form von auralen Effekten, auf das Gehör haben. Extra-aurale Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge von stressvermittelten Körperreaktionen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Eine groß angelegte Langzeitstudie, die aktuell in Dänemark durchgeführt wird, beschäftigt sich mit den Gesundheitsauswirkungen der Geräuschimmissionen von WEA; erste Ergebnisse werden 2017 erwartet.”

Ergebnisse Tieffrequenter Schall (einschließlich ­Infraschall)

“Viele der Untersuchungen zu gesundheitlichen Effekten von Infraschall betrachten jedoch hohe Schallpegel, die von WEA im Regelbetrieb nicht erzeugt werden. Bei den üblichen Abständen zwischen WEA und Wohnbebauung, aber auch im direkten Umfeld der Anlagen, wird sowohl die Hörschwelle nach der gültigen DIN 45680 als auch die niedrigere Hör- und Wahrnehmungsschwelle nach dem Entwurf dieser Norm von 2013 im Infraschallbereich nicht erreicht. Dies bestätigen auch umfangreiche Geräuschimmissionsmessungen an WEA in Bayern und Baden-Württemberg. Diese Untersuchungen kamen des Weiteren zu dem Ergebnis, dass die Infraschallbelastung in Entfernungen über 700m kaum davon beeinflusst wird, ob eine WEA in Betrieb ist oder nicht.”

“Nach aktueller Studienlage liegen dem Umweltbundesamt keine Hinweise über chronische Schädigungen vor, die vor dem Hintergrund einer tragfähigen Wirkungshypothese in einen Zusammenhang mit einer Infraschallemission von Windenergieanlagen gebracht werden könnten. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes stehen daher die derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall einer Nutzung der Windenergie nicht entgegen.”

Ergebnisse Schattenwurf

“Durch die Bewegung der Rotorblätter von WEA können bei ungünstigen Sonnenlichtkonditionen bewegte und periodische Schattenwurfeffekte (Schlagschatten) entstehen.

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist gutachterlich nachzuweisen, dass zum Schutz der Gesundheit die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag beziehungsweise maximal acht Stunden pro Jahr nicht überschritten wird. Bei Bedarf kann zur Einhaltung dieser Grenzwerte die Installation einer Abschaltautomatik vorgeschrieben werden . Somit kann davon ausgegangen werden, dass bei technisch einwandfreier Funktion der Abschaltautomatik keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den von WEA ausgehenden Schattenwurf zu erwarten sind.

Auch die entstehenden Reflexionen der Sonne an den Rotorblättern können belästigende Effekte, wie den Stroboskop-Effekt (sogenannter Diskoeffekt), auslösen. Diesbezüglich wurde auch der mögliche Zusammenhang von epileptischen Anfällen und dem Flackern durch WEA untersucht. Moderne, große WEA drehen sich jedoch mit einer Rotationsgeschwindigkeit, die weit unter der Grenze der Frequenz liegt, bei der ein potenzielles Risiko für photosensitive Anfälle besteht. Durch die Verwendung mittelreflektierender Farben und matter Glanzgrade kann der Stroboskop-Effekt zudem erheblich reduziert werden.”

FAZIT

Damit es beim Betrieb von Windkraftanlagen durch lokale Standortbedingungen nicht zu möglichen Beeinträchtigungen kommen kann, müssen bestimmte Schall- und Lärm-Grenzwerte eingehalten werden. Dazu müssen lokale Gutachten in Bezug auf Schall und Schatten durch unabhängige Gutachter erstellt und von den Antragstellern des Bauantrages vorgelegt werden.

Naturschutz

Ein Windpark tötet weniger Vögel als eine freilaufende Hauskatze. Einfache Antworten gibt es nicht.

 

„Für das komplexe Thema Windenergie und Vogelschlag gibt es keine einfachen Lösungen. Wie bei allen Themen, bei denen es keine einfachen Wahrheiten gibt, braucht es kluge Analysen und eine abwägende, differenzierte Debatte.“

„Die im Internet sehr hasserfüllt geführte Debatte zeigt, dass es nichts bringt, in den großen, bunten Topf der Ökologie hineinzugreifen, sich eine einzelne Art oder ein einzelnes Problem herauszuholen und sämtliche anderen Aspekte unter den Teppich zu kehren. Ökologie ist das komplexe System. Dazu gehört auch der tote Vogel unterm Windrad. Zur Ökologie gehören aber auch die vielen toten Vögel unter den Glasscheiben der Hochhäuser, entlang der Autobahnen, Hochspannungsleitungen und Bahntrassen. Zur Ökologie gehören die Gefahren der Atomkraft und die Gefährdung der Arten durch Agrargifte, Naturzerstörung und der menschengemachten Klimawandel.“

„Bei den Freileitungen hat der Druck der Umweltbewegung zu Verbesserungen für die Vogelwelt geführt. Auch die Forderung des BUND nach einer Trassenbündelung für Hochspannungsleitungen nützt Vögeln und Landschaftsschutz. Hier sollte die Umweltbewegung weitermachen. Eine verwilderte Hauskatze tötet mehr Vögel als ein Windpark – eine Sterilisationskampagne für diese Tiere brächte schnelle Erfolge für den Vogelschutz. Wir brauchen die Windenergie im Kampf gegen den globalen Klimawandel, trotzdem müssen die Umweltverbände einige wenige Standorte aus Gründen des Artenschutzes ablehnen.“

Quelle: Klimaretter.info / Vogeltod, nicht nur Windräder, Ein Standpunkt von Axel Mayer.
Axel Mayer engagiert sich seit den 1970er Jahren in Bürgerinitiativen. Er ist Geschäftsführer beim BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein und Kreisrat im Landkreis Emmendingen.

Regelungen für große Windkraftanlagen

Ohne gründliche Gutachten kein Genehmigungsverfahren.

 

Für den Bau einer Windkraftanlage muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde im Zuge der Projektplanung des Windparks gestellt werden. Die Genehmigungsbehörde prüft dabei die Unterlagen und entscheidet, ob eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.

Wenn beispielsweise eine Vogel- oder Fledermausart, besonders betroffen sein könnte, oder wenn die Größe des Windparks mehr als 20 Anlagen beinhaltet, wird ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei müssen Gutachten betrachtet werden und angrenzende Gemeinden, Verbände aus dem Natur- und Artenschutz, die Deutsche Flugsicherung sowie Denkmalschutz-Behörden eine Stellungnahme zum geplanten Projekt  abgeben.

Nachdem die Planung erfolgreich durchgeführt wurde, ist für den Abschluß der Genehmigung das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz einzuleiten.
“Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt ein wichtiges Teilgebiet des Umweltrechts, das Immissionsschutzrecht, und ist das bedeutendste praxisrelevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes, solange es kein einheitliches Umweltgesetzbuch gibt. Es regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen und Emissionen.” (Quelle: Wikipedia)

Grafik Flussdiagramm Genehmigungsverfahren
Flussdiagramm Genehmigungsverfahren

Energie & Klimawandel

Fossile Energieträger & Klimawandel

 

„Der Klimawandel ist die größte Umweltbedrohung und die größte humanitäre und ökonomische Herausforderung, der sich die Welt jemals stellen musste. Millionen Menschen spüren bereits die Auswirkungen, jedes Jahr sterben schätzungsweise 150.000 Menschen an deren Folgen. Um die schlimmsten Folgen zu vermeiden, muss die globale Erwärmung möglichst weit unterhalb von zwei Grad Celsius (gegenüber dem vorindustriellen Niveau) bleiben. Dieses Ziel ist laut dem Vierten Sachstandsbericht des UN-Klimarates (IPCC) nur zu erreichen, wenn der Ausstoß an Treibhausgasen spätestens 2015 seinen Höhepunkt überschritten hat. Auf dem inzwischen fast legendären Klimagipfel im Dezember 2015 in Paris einigten sich die Staaten der Welt auf einen völkerrechtlich verbindlichen Klimavertrag mit dem Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.“
Quelle: Greenpeace / https://www.greenpeace.de/themen/energiewende/fossile-energien/kohle

In der Forschung herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die durch menschliche Aktivitäten bedingte Klimagas-Freisetzung während des bisherigen 21. Jahrhunderts im Jahresdurchschnitt erheblich schneller verläuft als dies bei allen bekannten Erwärmungsphasen der letzten 66 Millionen Jahre der Fall war. Eine neuere Untersuchung beziffert die Wahrscheinlichkeit mit lediglich 0,001 %, dass der in den letzten 60 Jahren registrierte Anstieg der Globaltemperatur ohne menschengemachte Treibhausgas-Emissionen ähnlich hoch ausgefallen wäre. (Quelle: Wikipedia)

Hier finden Sie einen Vortrag von Prof. Dr. Volker Quaschning, HTW Berlin. Er erörtert in diesem Vortrag ganz klar und eindringlich, was in Bezug auf den Klimawandel und der zukünftigen Energienutzung bzw. Stromproduktion bekannt ist.

Mit der Lösung des Energieproblems im 19. Jahrhundert begann das Problem des Klimawandels mit dessen Folgen wir heute und in der Zukunft leben müssen. Mit jedem weiteren verbrannten Kilogramm Kohle und mit jedem weiteren verbranntem Liter Benzin, bringen wir weiteren Kohlenstoff in die Atmosphäre und verursachen in der Summe diesen außerordentlichen Klimawandel. Wir müssen demnach das Energieproblem dringend anders lösen, als weiterhin Kohle, Erdöl und Erdgas zu verbrennen.

Im 12. Jahrhundert n. Chr. haben wir in unseren Breitengraden damit begonnen fossile Energieträger zu nutzen, um Wärme und Hitze zu erzeugen. Hauptkraftquellen waren allerdings die Wasserkraft, die Windkraft, tierische sowie die eigene Körperkraft. In Großbritannien stellten Wind- und Wasserkraft noch um 1830 über die Hälfte der installierten Leistung. In Deutschland erreichten diese ihren Höhepunkt sogar in den 1880er Jahren, also zur Zeit der Hochindustrialisierung in der industriellen Revolution. Die Dampfmaschine löste das  Energieproblem, allerdings wurden auch weiterhin die Kräfte der Natur genutzt, da sie, gerade außerhalb der Kohlereviere, häufig noch günstiger waren. (Quelle: Wikipedia)

Die Verwendung von fossilen Energieträgern bedeutet, dass Kohlenstoff verbrannt wird und dabei Abgase entstehen. Gelangen sie in die Atmosphäre der Erde, braucht es tausende Jahre, bis der Kohlenstoff auf natürliche Weise wieder in der Erde gespeichert werden kann. Bis dahin beeinflussen die Abgase das Klima, indem sie die Temperaturen in der Atmosphäre und auf der Erde erhöhen. Dies zieht den Klimawandel nach sich. Der daraus resultierende Lösungsweg ist, in Zukunft keine weiteren fossilen Energieträger mehr zu verbrennen und gleichzeitig damit zu beginnen, die Abgase notwendigerweise wieder aus der Atmosphäre zu ziehen, beispielsweise mit globaler Aufforstung und Renaturierung von Mooren, Sümpfen und Aulandschaften.

Elektrische Energietechnik

Windkraftanlagen mit dreiflügeligen Rotoren sind heute mit Abstand die wichtigste Form der Nutzung der Windenergie.

 

Die Stromproduktion mittels einer Windkraftanlage (WKA) erfolgt durch eine mechanische Umsetzung der Kraft aus dem Wind in elektrische Energie. Die WKA wandelt Energie aus dem Wind in elektrischen Strom um. Große Windkraftanlagen mit einer elektrischen Produktionsleistung in der Größenordnung von Megawatt sind in der Regel Anlagen mit einem dreiblättrigen Auftriebsläufer (Rotor) auf einer horizontalen Achse eines Stromgenerators. Dabei ist der Rotor auf der dem Wind zugewandten Seite (Luvseite) angebracht. Das Maschinenhaus befindet sich auf einem Turm und der Rotor wird der Windrichtung aktiv nachgeführt.

Im Betrieb der Anlage entstehen Emissionen von Schall und es kann an den sich bewegenden Flügeln des Rotors eine Umlenkung von direktem Sonnenlicht stattfinden, welche bei Sonneneinstrahlung ohne Wolken auf der anderen Seite der Flügel einen Schattenwurf hervorruft.

Es gibt weitere Konstruktionsformen, insbesondere mit anderer Bauweise der Rotoren, die sich bisher bei großen Windkraftanlagen nicht durchgesetzt haben.

GESUNDHEIT

 

“Eine Metastudie des Umweltbundesamtes in Deutschland kam 2016 zu der Erkenntnis, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen als „sehr gering“ einzuschätzen sind und technische Vorschriften dies heute sicherstellen. Die Studie untersuchte die Auswirkungen von hörbarem Schall, nicht hörbarem Schall, Schattenwurf und Stroboskopeffekt, Lichtemissionen, Eiswurf und subjektive Wahrnehmungen.” (Quelle: Wikipedia)

Hier finden Sie Auszüge der Ergebnisse der Studie des Umweltbundesamtes :

Ergebnisse Hörbarer Schall

“Es gibt bislang keine Hinweise aus wissenschaftlichen Studien, dass die Immissionsschallpegel in der Umgebung von WEA eine negative Wirkung, in Form von auralen Effekten, auf das Gehör haben. Extra-aurale Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge von stressvermittelten Körperreaktionen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Eine groß angelegte Langzeitstudie, die aktuell in Dänemark durchgeführt wird, beschäftigt sich mit den Gesundheitsauswirkungen der Geräuschimmissionen von WEA; erste Ergebnisse wurden für 2017 erwartet.”

Ergebnisse Tieffrequenter Schall (einschließlich ­Infraschall)

“Viele der Untersuchungen zu gesundheitlichen Effekten von Infraschall betrachten jedoch hohe Schallpegel, die von WEA im Regelbetrieb nicht erzeugt werden. Bei den üblichen Abständen zwischen WEA und Wohnbebauung, aber auch im direkten Umfeld der Anlagen, wird sowohl die Hörschwelle nach der gültigen DIN 45680 als auch die niedrigere Hör- und Wahrnehmungsschwelle nach dem Entwurf dieser Norm von 2013 im Infraschallbereich nicht erreicht. Dies bestätigen auch umfangreiche Geräuschimmissionsmessungen an WEA in Bayern und Baden-Württemberg. Diese Untersuchungen kamen des Weiteren zu dem Ergebnis, dass die Infraschallbelastung in Entfernungen über 700m kaum davon beeinflusst wird, ob eine WEA in Betrieb ist oder nicht.”

“Nach aktueller Studienlage liegen dem Umweltbundesamt keine Hinweise über chronische Schädigungen vor, die vor dem Hintergrund einer tragfähigen Wirkungshypothese in einen Zusammenhang mit einer Infraschallemission von Windenergieanlagen gebracht werden könnten. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes stehen daher die derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall einer Nutzung der Windenergie nicht entgegen.”

Ergebnisse Schattenwurf

“Durch die Bewegung der Rotorblätter von WEA können bei ungünstigen Sonnenlichtkonditionen bewegte und periodische Schattenwurfeffekte (Schlagschatten) entstehen.

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist gutachterlich nachzuweisen, dass zum Schutz der Gesundheit die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag beziehungsweise maximal acht Stunden pro Jahr nicht überschritten wird. Bei Bedarf kann zur Einhaltung dieser Grenzwerte die Installation einer Abschaltautomatik vorgeschrieben werden . Somit kann davon ausgegangen werden, dass bei technisch einwandfreier Funktion der Abschaltautomatik keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den von WEA ausgehenden Schattenwurf zu erwarten sind.

Auch die entstehenden Reflexionen der Sonne an den Rotorblättern können belästigende Effekte, wie den Stroboskop-Effekt (sogenannter Diskoeffekt), auslösen. Diesbezüglich wurde auch der mögliche Zusammenhang von epileptischen Anfällen und dem Flackern durch WEA untersucht. Moderne, große WEA drehen sich jedoch mit einer Rotationsgeschwindigkeit, die weit unter der Grenze der Frequenz liegt, bei der ein potenzielles Risiko für photosensitive Anfälle besteht. Durch die Verwendung mittelreflektierender Farben und matter Glanzgrade kann der Stroboskop-Effekt zudem erheblich reduziert werden.”

FAZIT

Damit es beim Betrieb von Windkraftanlagen durch lokale Standortbedingungen nicht zu möglichen Beeinträchtigungen kommen kann, müssen bestimmte Schall- und Lärm-Grenzwerte eingehalten werden. Dazu müssen lokale Gutachten in Bezug auf Schall und Schatten durch unabhängige Gutachter erstellt und von den Antragstellern des Bauantrages vorgelegt werden.

WIRTSCHAFTLICHKEIT DER ENERGIE AUS DEM WIND

Energieproduktion verursacht unterschiedliche kosten. Da Punktet die windenergie in allen bereichen

 

In der Regel wird die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen daraus abgeleitet, ob sie sich innerhalb der Finanzierungsmöglichkeiten positiv rechnen. Für eine Betrachtung einer Investition und Wirtschaftlichkeit im Sinne ganzheitlicher Nachhaltigkeit sind vorrangig jedoch auch grundsätzliche Faktoren und Tatsachen unseres Klimasystems und der Endlichkeit von Ressourcen zu betrachten. Aus diesen Gründen wurde der Einsatz der erneuerbaren Energien gefordert.

Demnach möchten wir hier folgende Faktoren in Bezug auf die konkurrierenden Energietechniken erläutern:

Betriebsstoffe

  • Aufwand für die Betriebsstoffe der Windkraftanlage

Betriebsmittel

  • Aufwand zur Gewinnung eines Energieträgers (Kraftstoff)
  • Aufwand für die zukünftige Entsorgung der Abfälle eines Energieträgers (Abgas und Asche)
  • Umwelttechnischer Aufwand bei der Gewinnung und Renaturierung der Lagerstätten eines Energieträgers

Anlagenkosten

  • Aufwand für die benötigten Geldmittel für Produktion und den Aufbau einer Anlage
  • Aufwand für den Rückbau einer Anlage nach Beendigung der Produktion
  • Energierücklaufzeit

Planungskosten

  • Aufwand für Planungs- und Projektierungsarbeiten
  • Aufwand für Gutachten
  • Aufwand für Anträge und Genehmigungen
  • Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit

Finanzkosten

  • Aufwand für Provisionen und Vermittlungskosten
  • Aufwand für Zinsen des benötigten Geldes für die Erstellung des Windpark
  • Aufwand für Zinsen des benötigten Geldes für die Kosten an Betriebsstoffen während der Stromproduktion
  • Aufwand für Zinsen des benötigten Geldes für die Kosten an Betriebsmitteln während der Stromproduktion
  • Möglicher Zinsverlust während der Rücklage des Geldes, für die Rückbaukosten im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten mit höherer Rentabilität

Betrachtung des Faktors Betriebsstoffe in Bezug auf Windkraftanlagen

Der Betriebsstoff bei Windkraftanlagen ist Luft in Bewegung (Wind). Diesen Betriebsstoff muss der Betreiber nicht extra produzieren lassen und auch nicht zum Standort der Anlage transportieren lassen. Vergleichbar ist dies bei der Nutzung der Fotovoltaik und der Nutzung von Wasserkraft aus natürlichen Wasserläufen und steht im Gegensatz zu allen Produktionsanlagen mit Verbrennungstechnologien wie sie in Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken Anwendung finden. Abfallstoff ist Luft in geringerer Bewegung und diese muss nicht extra abtransportiert werden. Die Entnahme des Energieträgers verursacht keinen Landverlust wie beispielsweise bei Atomkraftunfällen oder beim Kohletagebau, bei dem nach Ausnutzung eine aufwändige Renaturierung stattfinden muss. Betriebsstoffe bei Windkraftanlagen erhalten demnach in Bezug auf nachhaltige und finanzielle Wirtschaftlichkeit die volle Punktzahl, mehr geht nicht.

Betrachtung des Faktors Betriebsmittel

Windkraftanlagen benötigen zur Gewinnung des Stroms aus dem Energieträger Luft in Bewegung eine Maschinerie zur Positionierung aus dem Gegenwind. Des Weiteren benötigt die Kraftmaschine, welche die lineare Luftbewegung in eine Rotationsbewegung umwandelt, Betriebsmittel wie beispielsweise Getriebeöl und Strom für Stellmotore und Nachrichtentechnik (Computeranlage). Hierbei ist eine Optimierung durch getriebelose Generatoren wie beispielsweise die der Windkraftanlagen der Firma Enercon möglich. Sie haben im Vergleich zu Herstellern, die Getriebe verwenden, eine Einsparung in Bezug auf notwendige Betriebsmittel. Die Stromproduktion mittels Windkraft ist in Bezug auf Betriebsmittel im Vergleich zu den Verbrennungstechnologien wesentlich effizienter. Vorreiter bei den Betriebsmitteln ist die Photovoltaik, die auch in diesem Punkt gar keine Betriebsmittel benötigt. Betriebsmittel bei Windkraftanlagen erhalten demnach in Bezug auf nachhaltige und finanzielle Wirtschaftlichkeit annähernd die volle Punktzahl.

Betrachtung des Faktors Anlagenkosten

Die Kosten für die Produktion und den Aufbau der Anlage ergeben sich aus der Kompaktheit und der Anzahl an Einzelteilen, die für diese Technologie produziert und transportiert werden müssen, sowie aus deren Verschleiß und Kompliziertheit. Hierbei lässt sich für die Steuerungs- und Regelungstechnik von Windkraftanlagen sagen, dass auch diese, technisch betrachtet,  durch die vergleichsweise einfachen Aufgaben und ungefährlichen Stoffe weniger Gefahren zu meistern haben, als beispielsweise die Steuerungs- und Regelungstechnik von Atomkraftanlagen, Dampfkesselanlagen und Verbrennungsmotoren. In dem letzten Prozessschritt, der mechanische Generierung von Strom in elektrischen Leitungen, haben alle elektrischen Energietechniken den Elektromotor als Generator und somit die Effizienz durch Größe und Kompaktheit als wirtschaftlichen Faktor in den Anlagekosten. Bei Mega-Kraftwerken hebt dieser Faktor die finanziellen Kosten für aufwändige Steuerungs- und Regelungstechnik auf, aber bei Atomkraft sicherlich nicht die hohen Entsorgungskosten beim Abbau. Außerdem ist bei einer zentralen Mega Produktion das Netz zur Durchleitung des Stroms über große Distanzen anspruchsvoller und somit auch kostenintensiver. Dezentral aufgestellte Windparks haben somit einen Vorteil gegenüber zentralen Mega Produktionen jeglicher Energietechnologie, da die Kosten für das Einrichten von zusätzlich benötigten Leitungen und deren Unterhalt bei ganzheitlicher  Betrachtung in die Kosten gezählt werden müssen.

Der betriebene Aufwand für den Rückbau der Windkraftanlagen nach Beendigung der Produktion ist ein wichtiger Faktor in Bezug auf Ressourcenverbrauch und Nachhaltigkeit. Die Standorte lassen sich nahezu vollständig renaturieren. Nachdem die Fundamente der Anlagen entfernt wurden, können die Gruben mit dem Erdaushub wieder befüllt werden, der zuvor entnommen wurde. Windkraftanlagen sind nahezu vollständig recycelbar. Die Zeit, die vergeht, bis eine Windkraftanlage genauso viel Energie erzeugt hat, wie zu dessen Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt wurde (Energierücklaufzeit oder energetische Amortisationszeit) beträgt bei Windkraftanlagen etwa drei bis sieben Monate und liegt damit deutlich unter einem Jahr.

Betrachtung des Faktors Finanzkosten

Aus den Einnahmen des Stromverkaufs werden über 20 Jahre die oben aufgeführten Kosten gedeckt und abgeschrieben. Von Beginn an erfolgt die differenzierte Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen in Anbetracht der Festlegung auf feste Zeitfenster und nicht auf die Zeit, in welcher der Wind weht. In der Hauptsache wird eine Wirtschaftlichkeit durch Dienstleistungen an das eingesetzte Kapital bestimmt und nicht durch die energetische Effizienz bei der Herstellung, dem Aufbau und dem Betrieb der Anlagen. Die Erträge werden unter den Eigenkapitalgebern (den beteiligten Bürgern und beteiligten Unternehmen) einheitlich oder nach zuvor festgelegten Regeln auf Termin verteilt. Aus dem Verhältnis des eingesetzten Kapitals und den über die Zeit erhaltenen Erträgen wird eine jeweilige Rendite berechnet. So wird eine “Wirtschaftlichkeit” rein aus terminlicher, finanztechnischer Sicht bestimmt (systemisch bedingt) und nicht durch ein Haushalten unter den Anforderungen an Nachhaltigkeit.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Faktoren, die über die Wirtschaftlichkeit entscheiden, nicht primär der Standort mit seiner Windhöffigkeit ist, sondern vielmehr das Zeitfenster des Betriebs in Verbindung mit den zu vereinbarenden Raten des Kapitaldienstes. Die Energierücklaufzeit, die vergeht, bis ein Windpark genauso viel Energie erzeugt hat, wie zu dessen Erstellung benötigt wurde, beträgt etwa drei bis sieben Monate und liegt damit deutlich unter einem Jahr. Das Zeitfenster erschließt sich dabei aus der Konkurrenz der Geldanlage zu anders gearteten Anlageobjekten. Eine Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem erzielten Verkaufspreis des Stromertrages, der in einer Versteigerung über das Zeitfenster der 20 Jahre festgelegt wird.

Unsere Intention

Die Stromproduktion in unserer Region gehört in Bürgerhand.

In unserem Landkreis beteiligen sich derzeit schon viele Bürger in mehr als 20 Energiegenossenschaften mit finanziellen Einlagen an der Energiewende in Bürgerhand. Auch die schon bestehenden Bürgerwindparks zeigen uns, dass es hier einen tatkräftigen Teil in unserer Bevölkerung gibt.

Mit diesen Informationsseiten möchten wir Ihnen aktuelle Informationen bereithalten, unser Projekt über den Bau eines Windpark in der Gemeinde Lohra näher erläutern und in Bezug auf Fakten auch einmal Klartext aus unserer Sicht darstellen.

Ihr Team des Windpark Lohra.